Der Vorstand

leitet den Verband und zeichnet rechtsverbindlich. Zur Erledigung der Aufgaben des Verbandes und zur Verwaltung seines Vermögens nach den Weisungen des Vorstands ist eine Geschäftsführung eingesetzt.

Dem Vorstand gehören an:

 

 

 

Weitere Vorstandsmitglieder:

 

 

 

 

 

 

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