1. Teilnahme
- Teilnehmen können alle Auszubildenden der Mitgliedsunternehmen von HessenChemie, unabhängig von Ausbildungsjahr oder Ausbildungsberuf. Hierzu zählen auch die Dual-Studierenden und die Teilnehmenden von Förderprogrammen (z. B. Start in den Beruf).
- Bei Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Die schriftliche Einverständniserklärung muss spätestens mit dem Wettbewerbsbeitrag bei HessenChemie eingereicht werden. Preise werden nur an minderjährige Gewinner und Gewinnerinnen vergeben, wenn diese die Zustimmung wie v. g. eingereicht haben.
- Die Teilnahme erfolgt in Teams von mind. 2 bis max. 5 Personen. Die Team-Mitglieder können aus verschiedenen Ausbildungsberufen kommen. Ein Mitgliedsunternehmen kann mehrere Teams anmelden.
- Die Anmeldung zur Teilnahme kann ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Homepage erfolgen.
2. Wettbewerbszeitraum
- Anmeldeschluss: 6. März 2026 (00:00 Uhr)
- Online-Workshop: 18. März 2026
- Abgabeschluss: 17. April 2026 (16:00 Uhr)
- Jury-Sitzung: 28. April 2026
- Preisverleihung: 21. Mai 2026 im Kinopolis, Sulzbach
Verspätete Registrierungen oder Einsendungen werden nicht mehr berücksichtigt!
Eine Einladung zur Preisverleihung erhalten alle Teilnehmenden und deren Ausbildungsverantwortliche mit einem gesonderten Schreiben.
3. Ablauf des Wettbewerbs / Ermittlung der Gewinner
Das diesjährige Motto lautet
Gamechanger Azubi:
Entwickelt mit LEGO® SERIOUS PLAY® eine innovative Idee, die Prozesse in eurem Unternehmen smarter, einfacher und effizienter macht - ob in der Produktion, in der Zusammenarbeit oder in anderen Bereichen.
Eure ToDos:
- Baut mit Hilfe des euch zur Verfügung gestellten Kits von LEGO® SERIOUS PLAY® ein Modell und entwickelt so ein Konzept bzw. eine Lösung.
- Sobald ihr euer Konzept fertig habt und das Modell steht, produziert ihr im Nachgang im Team einen kreativen Videoclip mit der Ergebnispräsentation im 16:9-Format (Länge: zwischen ein und zwei Minuten). Hier erklärt ihr uns eure Ausarbeitung anhand des Lego-Modells!
- Auch in diesem Jahr wieder erforderlich: Eine Behind-the-Scenes-Darstellung für Instagram. Dies kann in Form eines Beitrags oder eines Reels umgesetzt werden und soll uns einen kleinen Einblick in eure Arbeit innerhalb des Teams geben. Das Ganze darf witzig umgesetzt sein - lasst euch etwas einfallen. Wichtig ist, dass ihr unseren Account @hessenchemie.ausbildung mit dem Hashtag #Azubiwettbewerb_HC2026 verlinkt und die Namen eurer Teammitglieder (Vornamen reichen) angebt, sodass wir euch zuordnen können. Das Reel oder der Beitrag haben keine minimale oder maximale Länge, die es einzuhalten gilt. Belohnt wird euer Engagement mit fünf Kinodosen - gesponsert vom Kinopolis.
- Erstellt zu guter Letzt einen Begleittext für unsere Jury. Hierbei beschreibt ihr das Problem bzw. den Prozess, den ihr optimiert habt. Der Begleittext darf maximal zwei DIN A4-Seiten lang sein.
Weitere Hinweise:
- Die Teilnehmenden dürfen für ihren Wettbewerbsbeitrag nicht mehr als 100,00 Euro ausgeben (bitte Nachweise beifügen).
- Am 28. April 2026 bewertet eine Jury die eingereichten Wettbewerbsbeiträge. Die Beiträge werden nach festgelegten Kriterien bewertet. Dabei vergibt jedes Jurymitglied pro Beitrag/Einreichung eine Note pro Bewertungskriterium. Die fünf besten Teams gewinnen einen Preis (siehe Gewinn).
- Die Gewinner werden im Rahmen der Preisverleihung am 21. Mai 2026 bekannt gegeben.
5. Nutzungsrechte
- Die Teilnehmenden erlauben HessenChemie, die eingereichten Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung zu zeigen.
- HessenChemie ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. HessenChemie ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach einer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
- Die Teilnehmenden erklären, dass die eingereichten Werke frei von Rechten Dritter sind. Nutzt der Teilnehmende die urheberrechtlich geschützten Werke Dritter in seinem Werk (Fotografien, Musik, Filmausschnitte, Grafiken o.Ä.), so garantieren die Teilnehmenden über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Die Teilnehmenden stehen dafür ein, die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs gegenüber HessenChemie, wie hier beschrieben, einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf abgebildete Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte.
- Die Teilnehmenden stellen HessenChemie von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich daneben bereit, HessenChemie in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
- Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Einreichungen, insbesondere auch Videos, Fotografien und Texte im Zusammenhang mit dem Wettbewerb von HessenChemie in Online- und Offlinemedien genutzt, d. h. vervielfältigt, verbreitet sowie per Internet oder Funk öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen (z. B. als Erwähnung im Jahresbericht oder von Medienvertretern im Rahmen einer Berichterstattung).
6. Preise
Es wird auch in diesem Jahr wieder Geldpreise geben.
Platz 1: 2.000 Euro
Platz 2: 1.500 Euro
Platz 3: 1.000 Euro
Sonderpreis: 500 Euro
7. Folge bei Verstößen
HessenChemie behält sich bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen durch Teilnehmende das Recht vor, Teams von der Teilnahme am Azubi-Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben über die Personen sowie der Manipulation des Wettbewerbs. Der Ausschluss hat den ersatzlosen Verfall eines etwaigen Gewinnanspruchs zur Folge und kann auch nachträglich erfolgen. Sonstige Ansprüche von HessenChemie bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8. Haftung
Für eine Haftung von HessenChemie auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
- HessenChemie haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Ferner haftet HessenChemie für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet HessenChemie jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. HessenChemie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Soweit die Haftung von HessenChemie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von HessenChemie.
9. Änderung oder Einstellung des Wettbewerbs/ Änderung der Teilnahmebedingungen
- HessenChemie behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise aufgrund eigener berechtigter Interessen zu ändern oder zu beschränken. Zudem kann HessenChemie den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise binnen angemessener Frist einstellen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Wettbewerbs beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmende entstehen daraus nicht.
- Beabsichtigt HessenChemie Änderungen dieser Teilnahmebedingungen, wird der Änderungsvorschlag dem Teilnehmenden per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmende (oder sein gesetzlicher Vertreter) ihnen nicht in Textform widerspricht. HessenChemie wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Teilnehmende sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von HessenChemie als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt.
10. Sonstiges
- Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnziehung und der Durchführung des Gewinnspiels ausgeschlossen.
- Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.