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  1. Veranstaltungen

Must Haves im Beschäftigten­datenschutz

  • Seminare
  • Arbeits- und Tarifrecht

Die Umsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“ im Gegensatz zur Aufbewahrungsfrist erfordert einen sicheren Umgang mit den sensiblen Beschäftigtendaten. Voraussetzung dafür ist, dass insbesondere die Mitarbeiter der Personalabteilungen die Grundlagen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis kennen, wissen was erlaubt ist und wo die Mitbestimmung anfängt.

Auch haben Arbeitnehmer den Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO, vor allem im Kontext mit rechtlichen Auseinandersetzungen, für sich entdeckt, um ihre Verhandlungsposition zu verbessern. Was es dazu Neues aus der Rechtsprechung gibt und wie sich die hessische Aufsichtsbehörde verhält, werden wir Ihnen darstellen.

Do 30.11.2023
09:30 - 14:30 Uhr
max. 25 Teilnehmer
Buchbar
Wiesbaden
HessenChemie Campus
Murnaustraße 12
65189 Wiesbaden
Wir weisen darauf hin, dass wir aus vereins- und steuerrechtlichen Gründen ausschließlich Teilnehmer/-innen aus dem Betreuungsbereich des Verbandes akzeptieren können.
Jetzt anmelden Anmeldeschluss: 16.11.2023

Programm

Inhalte

  • Ziele und Grundsätze des Datenschutzes, Pflichten des Unternehmens; insbesondere Rechenschaftspflicht und Datenschutzmanagement (Umsetzung der Betroffenenrechte)
  • Data Lifecycle vom Recruiting bis zum Austritt, worauf ist zu achten? Was gehört in die Personalakte und was nicht? Recht auf Vergessenwerden contra Aufbewahrungsfrist! Wie sind Daten technisch und organisatorisch zu schützen (Rechte- und Rollenkonzepte)
  • Was ist erlaubt, was nicht und wo fängt die Mitbestimmung an?
  • Der neu § 79a BetrVG: Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Datenschutz; Kontrolle des BR durch die/den Datenschutzbeauftragte/n; Die Betriebsvereinbarung als Rechtgrundlage der Datenverarbeitung (Vorteile einer Rahmen-Betriebsvereinbarung zur Einführung und Nutzung von IKT-Systemen; bald ein must have? – nach der Rechtsprechung des EuGH)
  • Neueste Rechtsprechung des BAG und des EuGH, insbesondere zum Umfang des Auskunftsanspruchs von Beschäftigten und der Erteilung von Kopien; aktuelle Themen und Sanktionsverhalten der Datenschutzaufsichtsbehörde Hessen
     

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten einen praxisorientierten Expertenvortrag, dürfen Ihre Fragen platzieren und erhalten wichtige Informationen zu Neuerungen im Beschäftigtendatenschutz.
     

Methoden

Expertenvortrag, Fallbeispiele
 

Zielgruppe

Mitarbeiter der Personalabteilung, Geschäftsführer

Referent(en)

Leiterin des Datenschutzreferats bei der VUV Beratungs- und Service GmbH, einer Tochtergesellschaft der VUV – Vereinigte Unternehmerverbände Aachen e.V.. Als externe (Konzern-) Datenschutzbeauftragte von Unternehmen verschiedener Branchen im nationalen und internationalen Umfeld liegen ihre Beratungsschwerpunkte auf der Erarbeitung passgenauer Organisation des Datenschutzmanagements im Unternehmen/ im Konzern, der vertraglichen Gestaltung des internen und externen Datentransfers sowie der Schnittstellenkoordination, insbesondere zwischen dem Arbeitsrecht und dem Datenschutz. In ihrer Tätigkeit begleitet und berät Frau Möller daher, unter anderem, Betriebsratsverhandlungen zu zahlreichen Digitalisierungsthemen. Neben der Beratung von Unternehmen ist sie auch benannte Datenschutzbeauftragte in einigen Arbeitgeberverbänden, darunter auch dem Bundesarbeitgeberverband Chemie. Die Erfahrung aus der Beratungstätigkeit für die Unternehmen lässt sie hierbei auch in die Verbandstätigkeiten einfließen und unterstützt bei der Entwicklung praxisorientierter Handlungsempfehlungen und Leitfäden im Bereich des Datenschutzes.

Ansprechpartner

Lisa Wunsch
Lisa Wunsch
Ansprechpartner für Fachfragen
Harald Salzer
Harald Salzer
Ansprechpartner für Organisation