Zum Hauptinhalt springen
  1. Ausbildung & Beruf
  2. Azubi-Wettbewerb

Teilnahme­bedingungen

Bevor ihr startet, hier noch unsere Regeln

Bitte lest euch die unten stehenden Teilnahmedbedingungen gut durch und vergesst nicht, die erforderlichen Belege einzusenden. Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

Teilnahme

  1. Teilnehmen können alle Auszubildenden der Mitgliedsunternehmen von HessenChemie, unabhängig von Ausbildungsjahr oder Ausbildungsberuf. Hierzu zählen auch die dual Studierenden und die Teilnehmenden von Förderprogrammen (z. B. Start in den Beruf).
     
  2. Bei Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist das Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Die schriftliche Einverständniserklärung muss spätestens mit dem Wettbewerbsbeitrag bei HessenChemie eingereicht werden. Preise werden nur an minderjährige Gewinner und Gewinnerinnen vergeben, wenn diese die Zustimmung wie v. g. eingereicht haben.
     
  3. Die Teilnahme erfolgt in Teams von mind. 2 bis max. 5 Personen. Ein Mitgliedsunternehmen kann mehrere Teams anmelden.
     
  4. Die Anmeldung zur Teilnahme kann ausschließlich über das Anmeldeformular erfolgen.

Wettbewerbszeitraum

  • Anmeldeschluss: 15. März 2024 (00:00 Uhr) | Verspätete Registrierungen werden nicht mehr berücksichtigt!
  • Abgabeschluss: 19. April 2024 (16:00 Uhr) | Verspätete Einsendungen werden nicht mehr berücksichtigt!
  • Jury-Sitzung: 30. April 2024
  • Preisverleihung: 23. Mai 2024 im Kinopolis, Sulzbach

Eine Einladung hierzu erhalten alle Teilnehmenden und deren Ausbildungsverantwortliche mit einem gesonderten Schreiben.

Entscheidet euch für eine Challenge!

Ausbildung - hot or not? Werdet Ausbildungs-Influencer!

Ob Unterrichtsstunde an eurer alten Schule, der Besuch einer Schulklasse im Betrieb, das Gespräch auf der Ausbildungsmesse, der Erstkontakt auf Social Media oder eure ganz eigene kreative Idee: Überzeugt Schülerinnen und Schüler von einer Ausbildung in eurem Unternehmen!

Wählt eure Challenge!

  1. Entwickelt eine Unterrichtseinheit über die Ausbildung in eurem Unternehmen oder einen konkreten Ausbildungsberuf, die ihr bei einem Besuch an eurer alten Schule vorstellen könnt.
  2. Entwickelt ein maximal zweiminütiges Video für Social Media, das euer Unternehmen oder einen Ausbildungsberuf aus eurer Sicht vorstellt.
  3. Plant den Besuch einer Schulklasse in eurem Ausbildungsbetrieb, der die Schülerinnen und Schüler von einer Ausbildung begeistert.
  4. Entwickelt ein Konzept für einen Messestand: Wie kann man den Besuch einer Ausbildungsmesse zum Erlebnis machen? Gerne könnt ihr auch ein Modell des Messestands bauen oder eine digitale Simulation einreichen. Erläutert zusätzlich die Konzeptidee schriftlich.
  5. Ihr seid gefragt! Werdet kreativ und entwickelt eine völlig eigene Idee, wie man Schülerinnen und Schüler und/oder Eltern und/oder Lehrer von einer Ausbildung in eurem Betrieb begeistern kann! 

    Medienarten

    Alle teilnehmenden Teams müssen sich mit ihrer Anmeldung bereits für eine der fünf Medienarten entscheiden und die ausgewählte Challenge entsprechend umsetzen:

    • Digitale Fotostory (16 bis 32 Bilder, Text pro Bild 320 Zeichen)
      Die Fotostory ist eine tolle Möglichkeit, mit relativ geringem technischem Aufwand eine Idee visuell vorzustellen. Dazu überlegt ihr euch zunächst ein Konzept, eine Art Drehbuch. Anschließend setzt ihr das Ganze dann mit Kollegen oder Freunden um, indem ihr die zuvor ausgedachten Szenen nachstellt und fotografiert. Hierfür braucht es übrigens keine Profikamera, ein Smartphone reicht vollkommen aus. Insgesamt sollten es zwischen 18 bis 36 Bilder sein, davon sollten immer sechs Bilder auf einer Seite angeordnet werden. Wollt ihr eure Geschichte noch um etwas Text ergänzen, könnt ihr natürlich auch noch zusätzlich kleine Sprechblasen mit kurzen Texten einfügen. Beachtet jedoch, dass der Text auf maximal 320 Zeichen inklusive Leerzeichen pro Bild beschränkt ist.
       
    • Influencer-Video für Social Media (Länge: max. 2 Minuten), um die Ausbildung in eurem Unternehmen aus eurer Sicht vorzustellen. Wichtig ist dabei, dass ihr beachtet, dass der Film die Maximallänge nicht überschreitet. Natürlich müssen alle wesentlichen Inhalte eurer Idee zu erkennen sein, damit die Jury diese bewerten kann. Das heißt nicht, dass ihr in Kinoqualität drehen müsst, aber ihr solltet z.B. auf gute Lichtverhältnisse achten. Dann sind die Ergebnisse auch mit kleineren Kameras bzw. Smartphones durchaus gut. Außerdem müsst ihr sicherstellen, dass ihr an den verwendeten Fotos und Videos sowie an der verwendeten Musik alle Rechte habt. Das heißt, ihr dürft nur GEMA-freie Musik verwenden und Menschen filmen oder fotografieren, die ihr gefragt habt und die damit einverstanden sind. Ansonsten sind euch bei der Kreativität aber keine Grenzen gesetzt. Wir stellen euch einen Upload –Link zur Verfügung, über den ihr uns die MP4-Datei zur Verfügung stellen könnt.
       
    • Modell oder Simulation (max. Größe: 60 cm x 30 cm x 15 cm = DHL-Päckchen) mit einem schriftlichen Standkonzept. Ihr seid handwerklich begabt? Dann ist diese Kategorie richtig für euch, denn ihr könnt hier euer ganzes Können zeigen. Wie wäre es mit der Miniatur eures Messestandes? Ihr könnt euer Werk gerne mit technischen bzw. elektronischen Elementen verbinden. Hilfsmittel wie Batterien, Drähte, Glühbirnen, Displays usw. sind natürlich dabei erlaubt. Die Größe des Kartons soll ein DHL-Paket von 60 cm x 30 cm x 15 cm nicht überschreiten. Wie der Inhalt des Kartons am Ende aussieht, dürft ihr natürlich selbst entscheiden. Dazu kommt dann noch ein schriftliches Konzeptpapier, wie der Stand für erfolgreiches Nachwuchsmarketing genutzt werden kann. Alternativ zum Modell könnt ihr auch eine digitale Simulation eures Messestandes erstellen.
       
    • Powerpoint mit Beschreibungstext, z. B. für Unterrichtsmaterialien. Ihr könnt für den Besuch in der Schule eine Powerpoint-Präsentation erstellen, die das Interesse für euren Ausbildungsbetrieb weckt, einen oder mehrere Ausbildungsberufe vorstellt und erklärt, was Schülerinnen und Schüler sonst noch interessiert. Ergänzt wird die Präsentation noch durch einen Beschreibungstext. Dieser stellt u. a. dar, wie die Unterrichtseinheit ablaufen soll. Es können natürlich auch andere Methoden im Unterricht eingebunden werden, die helfen können, das Unterrichtsziel zu erreichen.

    Einsatz von Künstlicher Intelligenz

    Die Verwendung von KI-Tools ist im Rahmen dieses 25. Azubi-Wettbewerbs erstmals möglich und erlaubt. Teilnehmende sind dazu aufgefordert, den Einsatz von KI-Tools in ihrer Präsentation (Einreichung) nachzuweisen und klar zu kennzeichnen. Dies kann durch eine schriftliche Erklärung, die Dokumentation im begleitenden Material oder andere geeignete Mittel erfolgen. Die Jury wird die innovative Integration von KI-Tools als Teil der Gesamtbewertung berücksichtigen. Wir legen Wert auf Transparenz und Offenlegung der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI.

    Key Facts

    • Die Teilnehmenden dürfen für ihren Wettbewerbsbeitrag nicht mehr als 100,00 Euro ausgeben (bitte Nachweise beifügen).
       
    • Am 30. April 2024 bewertet eine Jury die eingereichten Wettbewerbsbeiträge. Die Beiträge werden nach fünf festgelegten Kriterien bewertet. Jedes Kriterium wird mit den Schulnoten von 1 bis 6 bewertet. Dabei vergibt jedes Jurymitglied pro Beitrag/
    • Einreichung eine Note pro Bewertungskriterium. Die fünf besten Teams (Platz 1-3 sowie max. zwei Sonderpreise) gewinnen einen Preis (siehe Gewinn).

    • Die Gewinner werden im Rahmen der Preisverleihung am 23. Mai 2024 bekannt gegeben.

    Alles Wichtige für euch zusammengefasst

    • Die Umsetzung der gewählten Challenge in der Medienart eurer Wahl
    • Hinweis, ob KI verwendet wurde (unter Angabe der genutzten Tools)
    • Eure Eigenleistung muss für die Jury deutlich werden! 
    • Instagram-Beitrag mit Link zum Post (Reel)
    • Der Wettbewerbsbeitrag darf nicht mehr als 100,00 Euro betragen. Wir benötigen hierbei einen Nachweis.

    Nutzungsrechte

    1. Die Teilnehmenden erlauben HessenChemie, die eingereichten Arbeiten im Rahmen der Preisverleihung auszustellen.
    2. HessenChemie ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmenden bereitgestellten Inhalte auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. HessenChemie ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach einer sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
    3. Die Teilnehmenden erklären, dass die eingereichten Werke frei von Rechten Dritter sind. Nutzt der Teilnehmende die urheberrechtlich geschützten Werke Dritter in seinem Werk (Fotografien, Musik, Filmausschnitte, Grafiken o.ä.), so garantieren die Teilnehmenden über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Die Teilnehmenden stehen dafür ein, die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbs gegenüber HessenChemie, wie hier beschrieben, einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf abgebildete Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechte.
    4. Die Teilnehmenden stellen HessenChemie von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich daneben bereit, HessenChemie in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
    5. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Einreichungen, insbesondere auch Videos, Fotografien und Texte im Zusammenhang mit dem Wettbewerb von HessenChemie in Online- und Offlinemedien genutzt, d. h. vervielfältigt, verbreitet sowie per Internet oder Funk öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen (z. B. als Erwähnung im Jahresbericht oder von Medienvertretern im Rahmen einer Berichterstattung).

    Die Preise

    Es wird auch in diesem Jahr wieder Geldpreise geben.

    • Platz 1: 2.000 Euro
      Platz 2: 1.500 Euro
      Platz 3: 1.000 Euro

    Außerdem wird die Jury max. zwei Sonderpreise in Höhe von 500 Euro ausloben.

    Folgen bei Verstößen

    HessenChemie behält sich bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Bestimmungen durch Teilnehmende das Recht vor, Teams von der Teilnahme am Azubi-Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei falschen Angaben über die Personen sowie der Manipulation des Wettbewerbs. Der Ausschluss hat den ersatzlosen Verfall eines etwaigen Gewinnanspruchs zur Folge und kann auch nachträglich erfolgen. Sonstige Ansprüche von HessenChemie bleiben ausdrücklich vorbehalten.

    Haftung

    Für eine Haftung von HessenChemie auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
     

    1. HessenChemie haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    2. Ferner haftet HessenChemie für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet HessenChemie jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. HessenChemie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Soweit die Haftung von HessenChemie ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von HessenChemie.

    Änderung oder Einstellung des Wettbewerbs/ Änderung der Teilnahmebedingungen

    1. HessenChemie behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise aufgrund eigener berechtigter Interessen zu ändern oder zu beschränken. Zudem kann HessenChemie den Wettbewerb jederzeit ohne Vorankündigung vollständig oder teilweise binnen angemessener Frist einstellen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Wettbewerbs beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmende entstehen daraus nicht.
       
    2. Beabsichtigt HessenChemie Änderungen dieser Teilnahmebedingungen, wird der Änderungsvorschlag dem Teilnehmenden per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmende (oder sein gesetzlicher Vertreter) ihnen nicht in Textform widerspricht. HessenChemie wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Teilnehmende sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von HessenChemie als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. In diesem Fall steht HessenChemie ein Sonderkündigungsrecht zu.

    Sonstiges

    1. Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Gewinnziehung und der Durchführung des Gewinnspiels ausgeschlossen.
    2. Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

    Die Teilnahmebedingungen findt ihr hier zum Download.